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Mit 1. September 2016 wurde der Seelsorgeraum Landeck errichtet. Der Seelsorgeraum umfasst die Pfarren Maria Himmelfahrt, Perjen und St. Josef Bruggen.
Beim Festgottesdienst am 18. September 2016 überreichte Diözesanadministrator Jakob Bürgler das Errichtungsdekret an Pfr. Martin Komarek und bestellte ihn damit zum Leiter des Seelsorgeraums.

Am 21. September 2016 fand die Konstituierende Sitzung des Seelsorgeraumrates im Kloster Perjen statt. 

Ein Seelsorgeraum ist ein vom Bischof per Dekret definiertes Gebiet, in dem mehrere Pfarrgemeinden miteinander verbunden sind und sich auf einen gemeinsamen pastoralen Weg einlassen.
Die Pfarren bleiben im rechtlichen Sinn in ihrer Eigenständigkeit erhalten. Der Pfarrkirchenrat ist das zuständige Gremium für die pfarrliche Vermögensverwaltung. Für die Planung und Beratung der Seelsorge in den einzelnen Pfarrgemeinden ist der Pfarrgemeinderat das zuständige Gremium. Daher ist ganz besonders darauf zu achten, dass in Seelsorgeräumen auch in jeder Gemeinde ein Pfarrgemeinderat besteht. „Gegenstand“ seiner Arbeit ist die eigene Pfarrgemeinde im Horizont des Seelsorgeraumes.

Um die pfarrübergreifende Zusammenarbeit zu fördern, wird als verbindliche Struktur in jedem Seelsorgeraum ein Seelsorgeraumrat errichtet. Er berät über Ausmaß und Inhalte der Zusammenarbeit und beschließt über Angelegenheiten, die alle Pfarren des Seelsorgeraumes betreffen.
1.1. Planung und Koordination der Fixpunkte in der Seelsorge z.B. Gottesdienstordnung, Koordination der kirchlichen Feste und Feiern, Jahres- Terminplanung, Gestaltung der Informationsflüsse usw.
1.2. Beratung und Vereinbarungen über inhaltliche Zusammenarbeit z.B. in der Sakramentenvorbereitung, Durchführung pfarrübergreifender Projekte, Erfahrungsaustausch und Weiterbildungen für MitarbeiterInnen, lokale Schwerpunktsetzungen usw.
1.3. Entwicklung des Seelsorgeraumes Vernetzung mit Brennpunkten christlichen Lebens (kategoriale Seelsorge, Klöster, Bildungshäusern,Caritas…), Entwicklung von regionaler Seelsorge (Sozialpastoral, Angebote für Zielgruppen, Pastoralseminare,…), Dialog mit außerkirchlichen Initiativen,…
1.4. Theologische und spirituelle Reflexion des gemeinsamen Weges z.B. Vergewisserung über die Grundausrichtung am Evangelium, Nachdenken über die Aufgabe von Kirche in der gegenwärtigen Gesellschaft,…
Alle diese Aufgaben stehen im Horizont einer subsidiären und solidarischen Hilfestellung untereinander zur Erfüllung des christlichen Grundauftrages vor Ort. In der Erfüllung der Aufgaben wird die Unterschiedlichkeit wie auch die Gleichwertigkeit der einzelnen Pfarren beachtet und ein fairer Interessensausgleich hergestellt. Bei der Umsetzung der Vorhaben sollen sowohl die vorhandenen Charismen aufgegriffen als auch die Ressourcen der Haupt- und Ehrenamtlichen in den Blick genommen werden.

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Mitglieder des Seelsorgeraumrates sind die hauptamtlichen Mitarbeiter sowie die Obleute der Pfarrgemeinderäte und ihre Stellvertreter.