In erster Linie ist die Rosenkranzbruderschaft Landeck eine Gebetsgemeinschaft Gleichgesinnter, denen das freudige Gebet des Rosenkranzes und die Liebe zur Kirche ein Anliegen ist. Sie ist eine private Vereinigung von Gläubigen gemäß § 321 CIC (Kirchenrecht). Durch diese Gebetsgemeinschaft möchte man sich geistigerweise zusammenschließen – eins werden im Glauben, durch das Gebet, das keine Räume und Grenzen kennt.

Die Mitglieder stehen treu zu den Anliegen der Kirche und der Botschaft Jesu Christi und haben – idealerweise aber nicht unbedingt notwendig – eine besondere Verbindung zur Stadtpfarrkirche zu „Unserer Lieben Frau Mariä Himmelfahrt“ (Sitz der RKB) und den Landecker Stadtpfarren.

Die neu definierten Ziele sind:

die Erneuerung der Mitglieder aus dem christliche Geist gemäß dem Vorbild und unter dem besonderen Schutz der Rosenkranzkönigin, der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria sowie

die Hinführung und Begleitung der Mitglieder zu einem apostolischen oder diakonalen Engagement im eigenen Lebens- bzw. Arbeitsumfeld.

Mitglieder können gefirmte Frauen, Männer und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr werden, die in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. Jedes Mitglied wird in das Bruderschaftsbuch eingetragen.

Ein gewisses Gemeinschaftsleben ist erwünscht, aber nicht unbedingt Voraussetzung für eine Mitgliedschaft an der RKB-Landeck. Es ist ebenso möglich, sich als sogenanntes „Stilles Mitglied“ der RKB-Landeck anzuschließen. Dies gilt in besonderer Weise für kranke, bettlägerige Personen, wie nicht in Landeck wohnhaft, denen ein Gemeinschaftsleben so nicht möglich ist.

Die RKB möchte durch ihre Statuten, durch Veranstaltungen (Einkehrtage, Wallfahrten, Umgänge), wie durch entsprechende Schriften zu einem geistigen Leben in Kirche und Welt anregen und ermuntern, damit wir das nötige Rüstzeug „Gottes“ für unser Leben haben (vgl. Eph 6, 11ff).