Statuten der Rosenkranzbruderschaft - Zusammenfassung
Zur Einführung
Die Rosenkranzbruderschaft Landeck (im folgenden RKB-Landeck) wurde im Jahre 1575 in Landeck als erste Rosenkranzbruderschaft in der Diözese Brixen gegründet, hörte offiziell nie zu existieren auf und wird nun nach einer Ruhezeit von einigen Jahrzehnten zum Rosenkranzfest im Jahr 2018 wiedererrichtet.
Was ist die Rosenkranzbruderschaft
Die RKB- Landeck ist eine Gebetsgemeinschaft Gleichgesinnter. Sie ist eine private Vereinigung von Gläubigen lt. § 321 CIC (Kirchenrecht). Sitz der RKB-Landeck ist die Stadtpfarrkirche zu „Unserer Lieben Frau Mariä Himmelfahrt“ im Stadtteil Landeck-Angedair.
Ihre Ziele
1. Die Erneuerung der Mitglieder aus dem christlichen Geist gemäß dem Vorbild und unter dem besonderen Schutz der Rosenkranzkönigin, der seligen Jungfrau und Gottesmutter Maria.
2. Die Hinführung und Begleitung der Mitglieder zu einem apostolischen oder diakonalen Engagement im eigenen Lebens- bzw. Arbeitsumfeld.
Ihre Aufgaben (Auszug)
1. Die Pflege des persönlichen und gemeinschaftlichen Rosenkranzgebetes.
2. Die Mitgestaltung der Feier des Rosenkranzfestes und des Rosenkranz-Sonntags, insbesondere das Halten einer Gebets-Novene und die Teilnahme am Rosari-Umgang.
3. Die Mitgestaltung von Maiandachten und Oktober-Rosenkränzen in allen Landecker Pfarrkirchen.
4. Die Feier der Hl. Messe für lebende und verstorbene Mitglieder und zum Wohl der Bruderschaft mindestens einmal pro Jahr.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der RKB Landeck können gefirmte Männer, Frauen und Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr werden, die in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen. Die Mitglieder bekennen sich zu den Zielen und Aufgaben der RKB-Landeck und nehmen die mit der Mitgliedschaft übernommenen Rechte und Pflichten wahr. Jedes Mitglied wird mit Vor- und Zunamen und Geburtsdatum in das Bruderschaftsbuch eingetragen.
Aufnahme eines Mitglieds
Die Aufnahme neuer Mitglieder der RKB erfolgt vornehmlich am Rosenkranzsonntag im Rahmen des Festgottesdienstes, bzw. nach Bedarf an anderen Marienfesten durch den Präses spiritualis. Nach der Predigt leisten die neuen Mitglieder das Bruderschafts-Versprechen. Die anwesenden Mitglieder der Bruderschaft sprechen anschließend gemeinsam mit den neuen Mitgliedern das Bruderschaftsgebet. Die Aufnahme wird mit dem Handschlag der neuen Mitglieder mit dem Präses spiritualis und den anwesenden Vertretern des Vorstandes abgeschlossen. In Ausnahmefällen kann die Aufnahme auch vor dem Vorstand in „privaten Rahmen“ vor dem Bruderschaftsaltar vorgenommen werden (nicht öffentlich).
Welche Rechte besitzt das Mitglied? (Auszug)
1. An der Kongregation teilzunehmen und dort das aktive und passive Wahlrecht auszuüben.
2. Am Gemeinschaftsleben der RKB teilzunehmen.
3. An den Veranstaltungen (Fort- und Weiterbildung, Exerzitien und Einkehrtage, Exkursionen, gemütliche Zusammenkünfte) der RKB teilzunehmen.
4. Bei der Kongregation über die Mittelverwendung der RKB mitzuentscheiden.
5. Sich im Konfliktfall an den Vorstand bzw. an den Präses spiritualis zu wenden.
Wozu verpflichtet man sich? (Auszug)
1. das Rosenkranzgebet aktiv zu pflegen und nach Möglichkeit ein selbstgewähltes diakonales Apostolat zu übernehmen.
2. geschwisterlicher, d.h. solidarischer und ehrlicher Umgang mit den Brüdern und Schwestern der RKB.
3. das tägliche Gebet des Bruderschaftsgebetes und des Rosenkranzgebetes bzw. zumindest eines Gesätzes, mindestens aber das Gebet des ganzen Rosenkranzes einmal pro Woche.
4. nach Möglichkeit die Teilnahme und Mitfeier des Begräbnisses eines verstorbenen Mitgliedes der RKB.
5. nach Möglichkeit die Teilnahme an der Lichterprozession am Vorabend des Rosarifestes.
6. die Teilnahme an den Kongregationen bzw. sich aus gerechtfertigten Gründen davon zu entschuldigen. Davon dispensiert sind sogenannte „stille Mitglieder“ (zB kranke, bettlägerige, nicht ortsansässige Personen, denen ein Gemeinschaftsleben nicht möglich ist).
7. die Leistung des (auf freiwilliger Basis stehenden) jährlichen Bruderschaftsopfers (Jahresbeitrag).
Alle diese Pflichten verpflichten nicht unter Sünde; die Unterlassung bedeutet aber persönlich die Nichtteilnahme am Gebets- und Gemeinschaftsleben der RKB-Landeck.
Leitung und Funktionen der Rosenkranzbruderschaft
Die Kongregation – die Jahreshauptversammlung aller Mitglieder. Sie wählt jeweils für drei Jahre den Vorstand, beschließt die Höhe des Bruderschaftsopfers und legt das Jahresprogramm fest.
1. Der Präses spiritualis – der geistliche Leiter der Bruderschaft ist an das Amt des Pfarrers der Stadtpfarre Maria Himmelfahrt gebunden.
2. Der Vorstand - obliegt die Leitung des RKB-Landeck
3. Der Präfekt leitet den Vorstand und vertritt die RKB nach außen
4. Der Subpräfekt unterstützt den Präfekten bei der Leitung
5. Der Secretarius (=Schriftführer)
Pflichten der Mitglieder
Man verpflichtet sich (soweit möglich):
Pflege des Rosenkranzgebetes - zumindest eines Gesätzchens pro Tag, mindestens aber das Gebet des ganzen Rosenkranzes einmal pro Woche
tägliches Gebet des Bruderschaftsgebetes
geschwisterlicher, solidarischer und ehrlicher Umgang mit den Brüdern und Schwestern der RKB
die Übernahme eines selbstgewählten diakonalen Apostolates
Teilnahme an der Jahreshauptversammlung
Teilnahme am feierlichen Bruderschafts-Gottesdienst am Rosarifest
Teilnahme an der Lichterprozession am Vorabend des Rosarifestes
die Leistung des jährlichen Bruderschaftsopfers (Jahresbeitrag)
Was zeichnet die Mitglieder der Rosenkranzbruderschaft aus:
Wir sind „Brüder und Schwestern“ im Geiste des Evangeliums
Wir sind durch das Gebet miteinander verbunden und getragen
Wir fühlen uns als große Familie
Wir beten gemeinsam, miteinander und füreinander
Wir gehen unseren Weg an der Hand Mariens und lassen uns von ihr führen und leiten
Wir unterstützen durch unser Gebet die Seelsorge in unserer Stadt
Versprechen
Zu Ehren der hl. Jungfrau und Gottesmutter Maria
trete ich in die Rosenkranz-Bruderschaft Landeck ein und verspreche,
gemäß den Statuten der Rosenkranz-Bruderschaft Landeck
das Gebet des hl. Rosenkranzes zu pflegen
und unter Schutz und Anleitung der Rosenkranzkönigin
mein geistliches Leben zu erneuern
und Christus in der Bruderschaft zu dienen.
Dies zur Ehre des dreieinen Gottes,
zur Freude der Kirche
und zum Heil der Seelen. Amen
Was spricht da dagegen? Lassen wir uns führen, entdecken wir neu diese so schöne Gebet des Hl. Rosenkranzes in all seinen Formen. Du bist herzlich willkommen in der Rosenkranzbruderschaft Landeck.
„Ein Gebet, das so einfach und gleichzeitig so reich ist, verdient es wirklich, von der christlichen Gemeinschaft neu entdeckt zu werden.“ Hl. Johannes Paul II.
Bruderschaftsgebet
Maria, du Königin des heiligen Rosenkranzes, du bist uns geschenkt als Zeichen der Hoffnung und des Trostes.
Verbunden mit allen Brüdern und Schwestern der Rosenkranzbruderschaft stelle ich mich mit großem Vertrauen unter deinen mütterlichen Schutz, denn Jesus selbst hat dich am Kreuz uns allen zur Mutter gegeben.
Dein Leben und Vorbild helfe uns, für das Gute einzutreten und in Liebe und Barmherzigkeit deinem Sohn Jesus Christus zu dienen.
Durch die Betrachtung der Geheimnisse des Lebens, Sterbens und Auferstehens deines Sohnes lasse uns immer tiefer jene Liebe verstehen, durch die uns der barmherzige Vater erlöst und uns den Weg zur Fülle des Lebens gewiesen hat.
Stehe uns bei im Kampf gegen das Böse und gewähre uns deine Hilfe in allen Gefahren und Nöten.
Begleite uns auf dem Weg unserer irdischen Pilgerschaft, bis Gott, der Herr, uns heimruft in sein Reich zum Gastmahl des Ewigen Lebens.
Maria, Mutter Jesu und Mutter der Kirche, bitte für uns.
Amen.
Termine der Rosenkranzbruderschaft
Mitgliederaufnahme: Die Aufnahme neuer Mitglieder der RKB erfolgt vornehmlich am Rosenkranzsonntag im Rahmen des Festgottesdienstes, bzw. nach Bedarf an anderen Marienfesten durch den Präses spiritualis.
Kontaktanfragen: sind möglich beim Präses Pfr. Martin KOMAREK, Pfarre Maria Himmelfahrt, Schulhausplatz 4, 6500 Landeck, Telefon: 0676 8730 7607,
bzw. beim Präfekt Egon ZANGERL, Telefon: 0660-126 3130
Stadtpfarrkirche Maria Himmelfahrt - Wallfahrtskirche der Rosenkranzbruderschaft
Die heutige Stadtpfarrkirche Maria Himmelfahrt und deren Vorläuferkirchen waren wohl in früheren Zeiten beliebte Wallfahrtskirchen. Die älteste urkundliche Erwähnung von einer Kapelle zu „U.L.F. vom finsteren Walde“ stammt aus dem Jahre 1270. Das würde auch erklären, warum der Pfarrer von Zams - Erasmus Stainer - 1575 diese Rosenkranzbruderschaft hier (und nicht in der Mutterpfarre Zams) errichten ließ.
Maria Himmelfahrt war damals nämlich noch keine eigenständige Pfarre sondern gehörte rechtlich zur Pfarre Zams. Die Pfarrer von Zams betrachteten sich lange Zeit als Vorsteher dieser Bruderschaft und Aufseher über ihr Vermögen. Es war ihnen vorbehalten, die jährlichen 4 Bruderschaftsgottesdienste zu feiern - selbst nachdem Landeck 1623 eine Kuratie (Filiale) von Zams geworden war. Erst nach 1759 wurde deren Leitung dem jeweiligen Ortsseelsorger überlassen, 1891 wurde Maria Himmelfahrt dann eigenständige Pfarre.
Das Gnadenbild „Maria im finsteren Walde“ der Stadtpfarrkirche - jetzt am Hochaltar situiert - stammt nachweislich aus dem frühen 14. Jahrhundert. Diese weist zahlreiche Parallelen zu eine ähnlichen Madonnenstatue auf der Churburg (Schluderns) aus dem Jahre 1270 auf.
Jüngst durchgeführte Grabungen bei den letzten Renovierungsarbeiten deckten eine wesentlich ältere Geschichte auf als je angenommen wurde - nämlich bis ins 5 Jhd. zurück. Bei diesen Grabungen wurde ein besonders Unikat entdeckt: im vermutlichen Grab des Stifters der Kirche - Oswald von Schrofenstein (? 1497) - wurde ein Betkranz aus Holzringen und Hohlperlen gefunden, eine Art Vorläufer eines Rosenkranzes, zu sehen in einer Vitrine in der Kirche.
Das wohl bekannteste Bild aus der Pfarre zeigt den Jubiläums-„Rosari-Umgang“ zur Feier der 500-jährigen Kirchweihe mit der feierlichen Übertragung des Gnadenbildes „Maria im finsteren Walde“ vom rechten Seiten- zum Hochaltar aus dem Jahre 1766. An diesem Umgang waren mit ziemlicher Sicherheit ebenso die Mitglieder der Rosenkranzbruderschaft beteiligt.